Stadtbürgermeister Jochen Schmitt und die Verwaltung der Stadt Nierstein machen noch einmal deutlich, dass Ablagerung von Abfällen, so auch Grünschnitt, in der Gemarkung und im Rhein-Selz-Park Nierstein verboten sind. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. In Zeiten von Corona hat das illegale Entsorgen von Abfall und Grünschnitt in der Gemarkung von Nierstein stark zugenommen. Die Dreistigkeit geht so weit, dass der Rhein-Selz-Park Nierstein ohne Erlaubnis angesteuert wird um dort Bauschutt, Müll und Grünschnitt abzulagern. Dies ist absolut inakzeptabel und verboten und wird eine Strafanzeige zur Folge haben. Beim Rhein-Selz-Park Nierstein handelt es sich um Privatgelände dessen Betreten verboten ist.
Restmüll und Grünschnitt gehören in die dafür vorgesehenen Mülltonnen bzw. im Falle von Grünschnitt auf die Wertstoffhöfe. Diese sind wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten zu erreichen und nehmen auch Bauschutt in haushaltsüblichen Mengen an. Stadtbürgermeister Jochen Schmitt appelliert an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger und zählt darauf, dass zukünftig kein Abfall und Grünschnitt mehr in der Gemarkung und im Rhein-Selz-Park entsorgt wird.
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